Arnoldschule Bochum

Unsere Reaktionspyramide bei Regelverstößen

An unserer Schule begegnen sich jeden Tag viele verschiedene Menschen, um miteinander zu lernen. Dabei ist es natürlich nicht auszuschließen, dass es zu auch zu Regelverstößen kommt. Daher haben wir uns dazu entschieden, eine einheitliche Regelpyramide bei Verstößen zu etablieren.


Zunächst:

Wir ermutigen unsere Kinder, positives Verhalten zu zeigen! Positive Verhaltensweisen werden gelobt und thematisiert, um das Kind zu bestärken und seine Mitschüler zu motivieren, es ihm gleich zu tun.

  •  Wir wollen, dass unsere Schüler auch Kind sein dürfen!
  •  Wir wissen, dass alle Menschen Fehler machen (dürfen)!
  •  Wir wollen Konflikte nicht verdammen, sondern eine konstruktive Streitkultur schaffen!
  •  Wir erwarten nichts Unmögliches!


Gleichzeitig: 

Wo Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen zusammenarbeiten sind Regeln notwendig, um den verschiedenen Interessen gerecht zu werden.

Es gibt Situationen, in denen positive Verstärkungen, Lob und Streitschlichtungen nicht ausreichen.


Daher führt der massive oder dauerhafte Verstoß gegen die Regeln führt zu einer Konsequenz.

- Dadurch kann der Schüler oder die Schülerin lernen, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen und sich zu einer selbständigen Persönlichkeit zu entwickeln.

- Wir – das Team der Arnoldschule – erziehen die uns anvertrauten Kinder zu verantwortungsbewussten, gruppenfähigen und selbständigen Persönlichkeiten.


Im Folgenden werden wir unsere Maßnahmen vorstellen. Sie helfen uns, einheitlich mit Unterrichtsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten umzugehen und unsere Regeln für alle transparent zu machen.

Sehen Sie unsere Reaktionspyramide als Leitfaden.


  • Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere: das erzieherische Gespräch, die Ermahnung (1. Schritt, Smileybrett), Gruppengespräche (Streitschlichtung) mit Schülerinnen, Schülern und Eltern (3.Schritt), die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens (rote Karten), der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht (Nachdenkzeit) (2.Schritt) nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.
  • Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. (rote Karten) Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden (3.Schritt).


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